Close Corporation, kurz CC genannt
Die CC ist die einfachste und preiswerteste juristische Person, die man in Südafrika gründen kann. Sie gilt als beliebtes Vehikel schnell und unbürokratisch eine Gesellschaft zu gründen. Das einzubringende Kapital beträgt ZAR 120. Besonderheit dieser Gesellschaftsform ist, dass ihr nur natürliche Personen angehören dürfen, wobei ihre Anzahl zudem auf 10 beschränkt ist. Die Gesellschafter werden “Members“ genannt. Die Members halten sog. Memberships Interest in der CC. Jeder Member kann die Gesellschaft voll nach außen vertreten. Sie ist daher mit der deutschen BGB-Gesellschaft vergleichbar. Weiterhin gibt es Erleichterungen hinsichtlich der Buchführung. Die CC ist gesetzlich nicht verpflichtet Bilanzen vom Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen. Eine Gewinn/Verlustabrechnung ist hier ausreichend. Man ist jedoch verpflichtet einen geprüften Buchhalter gegenüber dem Handelsregister zu benennen. Das Handelsregister in Pretoria verlangt weiterhin die Angabe einer festen Zustellungsadresse, eine Angabe bezüglich des ausgeübten Gewerbes, sowie persönliche Angaben hinsichtlich der einzelnen Members. Diese Informationen werden dem Handelsregister durch ausgefüllte Formulare, den sog. CK 1, CK 2 und CK2a Dokumenten zur Verfügung gestellt. Neben einer Gründung einer CC kommt oftmals auch der Erwerb einer Mantelgesellschaft in Betracht. Diese Gesellschaften sind unbelastet und können mit Unterschrift der Members auf den CK2-Dokumenten sofort am Rechtsverkehr teilnehmen. Die Haftung der Members ist auf ihre Einlage in der CC beschränkt. Die CC haftet als eigenständige juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Durchgriffshaftung kommt nur bei schweren Verstößen der Members gegen den Close Corporations Act und kriminellen Handlungen in Betracht. Sind mehrere Personen Members einer CC ist es empfehlenswert, dass sich diese innerhalb eines Gesellschaftervertrags (Association Agreement) bezüglich der CC organisieren.
Mit dem unmittelvar bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsrechts in Südafrika wird die Close Corporation abgeschafft. Damit werden keine Neugründungen mehr möglich sein, lediglich der Erwerb von bereits gegründeten Vorratsgesellschaften, so wie sie von IBN angeboten werden. Die bestehenden Close Corporations unterliegen einer Übergangsfrist von 10 Jahren. Mit Ablauf dieser Frist müssen bestehende Close Corporations dann in eine der anderen Rechtsformen umgewandelt werden.





