Gesellschaften
In Südafrika gibt es für einen Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten seine Gesellschaft aufzubauen. Neben dem Einzelkaufmann (sole proprietor) oder der Partnerschaft (partnership) kommen hier hauptsächlich die juristischen Personen der Private Company (Proprietary Limited (Pty) Ltd.) oder der Close Corporation (kurz: CC) in Betracht. Beide Gesellschaftsformen werden in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Die Pty Ltd unterliegt dem Companies Act von 1973 und die CC unterliegt dem Close Corporations Act von 1984. Es gibt für Ausländer dabei keine Restriktionen Gesellschafter dieser Gesellschaften zu werden. Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsrechts wird die Close Corporation jedoch abgeschafft.



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