Partnership
Ein partnership (Partnerschaft) ist ein gesetzlich nicht näher geregelter Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder auch juristischer Personen zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung und -teilung und basiert hauptsächlich auf den Prinzip der Stellvertretung. Das partnership ist nur in einigen Aspekten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vergleichbar. Wie diese beruht sie auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Partnern. Diese Vereinbarung richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen, wobei insbesondere bei der Gründung oder bei Regelungslücken verschiedene Regeln des common law zu beachten sind. Als wichtigster Unterschied zu den zuvor behandelten Gesellschaften ist zu beachten, dass das partnership keine eigene juristische Person ist. Nichtsdestotrotz kann es klagen und verklagt werden und wird im Falle einer Insolvenz als eigenständige Einheit angesehen, soweit es die Sequestration der Konkursmasse betrifft. Das aus dem angloamerikanischen Rechtskreis bekannte limited partnership ist dem südafrikanischen Gesellschaftsrecht nicht bekannt.





