Section 21 Company
Die Wahl der in Südafrika unter s21 im Companies Act geregelten Gesellschaftsform ist bei allen Arten der gemeinnützigen Tätigkeit notwendig. Diese Gesellschaftsform ohne Gewinnerzielungsabsicht (_not for gain_) unterliegt erhöhten Anforderungen verglichen mit der Private Company, so dass die Gründung etwas lnagwieriger ist.
IBN berät bei der Strukturierung, Gründung und Zertifizierung einer s21 Company als Non-Profit Organisation (NPO) sowie bei der Beantragung des steuerlichen Status als Public Benefit Organisation (PBO).





