Public Company
Public Companies in Südafrika sind auch unter dem am 1. Mai 2011 in Kraft getretenen Gesellschaftsrecht am ehesten mit der Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie dürfen Gesellschaftsanteile an die Öffentlichkeit ausgeben und sind daher auch nicht in der Übertragbarkeit ihrer Anteile beschränkt. Sie tragen den Namenszusatz “Limited” oder “Ltd .” Die Limited bedarf mindestens drei Direktoren.
Nur die Public Company darf öffentlich – zum Beispiel an der Börse in Johannesburg – Kapital aufnehmen. Sie unterliegt darüber hinaus gesonderten Anforderungen der Bilanzierung.
IBN berät bei der Strukturierung von diesen Gesellschaftsformen und entwirft alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlich relevanten Dokumenten.
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