Gesellschaftsrecht
Nach 4-jähriger Vorarbeit und Diskussion über die Neugestaltung des Gesellschaftsrechts in Südafrika wurde im April 2009 der neue Companies Act (No. 71 of 2008) verabschiedet. Dieser ist im Mai 2011 in Kraft getreten.
Ziel des neuen Gesetzes ist es eine moderne, dem internationalen Wirtschaftsverkehr angepasste, übersichtliche und insbesondere verlässliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die für internationale Investitionen förderlich ist und zum generellen Wirtschaftswachstum in Südafrika positiv beiträgt. Nach dem neuen Recht ist es nun nicht mehr möglich eine Close Corporation zu gründen und die bestehenden Gesellschaften haben eine Übergangsfrist von 10 Jahren, um sie in einen der neuen Gesellschaftstypen umzuwandeln.
Der neue Companies Act sieht abschliessend die folgenden Gesellschaftstypen vor:
- Private Company (PTY)
- Public Company (PLC)
- Non-Profit Company (NPC)
- State-Owned Company (SOC)
IBN Consulting berät und unterstützt nicht nur bei der Umwandlung der alten Close Corporations in einen der neuen Gesellschaftstypen sondern wickelt auch komplette Neugründungen ab, erstellt die dazugehörigigen Gesellschaftsdokumente wie das Sharholders’ Agreement, Rules of Corporate Governance oder das Memorandum of Incorporation.
Darüber hinaus bietet IBN Consulting durch seinen eigenen Zugang zum Handelsregister (CIPC – vormals CIPRO) auch die folgenden Leistungen an:
- Namensreservierung
- Umfirmierung
- Sitzänderung
- Änderung des Finanzjahres
- Eintragung oder Wechsel des Wirtschaftsprüfers
- Ein- und Austragung von Direktoren
- Ausstellung von Gesellschaftsanteilen (shares)
- Jahresmeldung Handelsregister
Ferner bietet IBN auch jede Form einer gesellschaftsrechtlichen Due Diligence an und untersucht und berät in allen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen.
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