Erbschaft
Viele Einwanderer übersehen, dass ein möglicherweise in Europa bereits aufgesetztes Testament zum Einen in Südafrika keine Gültigkeit haben könnte, zum Anderen verschiedene Vermögenswerte, die erst nach der Umsiedlung ans Kap erworben wurden (Immobilie, Auto, Wertpapiere, Forderungen….) von keiner Nachlassregelung erfasst wird. Auch gibt das südafrikanische Erbrecht zum Teil weitere Gestaltungsspielräume als die gewohnten Rechtssysteme, wie beispielsweise im Rahmen der Enterbung von nahen Verwandten.
Darüber hinaus wünschen mehr und mehr Mandanten ein sog. Patienten Testament, oder auch Living Will. Dieser regelt das Verhalten von Ärzten und Krankenhäusern bei Bewusstlosigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit und verhindert bzw. bestimmt die Anwendung lebenserhaltender Massnahmen sowie eine separate Bestattungsvollmacht um organisatorische Schwierigkeiten im Ablebensfalle zu überwinden.
IBN Consulting klärt über die Möglichkeiten im südafrikanischen Erbrecht auf, berät bei der Gestaltung, entwirft das abschließende Testament und übernimmt dort wo gewünscht auch die Position des Testamentsvollstreckers.




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