Arbeitsrecht
Mit dem am 4. Februar 1997 im Rahmen der modernen demokratischen Verfassung in Kraft getretenen Grundrechtskatalog verfügt Südafrika über eine der modernsten Verfassungen weltweit. Wesentliche Bestandteile der Verfassung sind die Menschen-rechte, Gewerbefreiheit, das Recht auf freien Besitz, freie Berufsauswahl und die Demonstrationsfreiheit. Grundlegende arbeitsrechtliche Bestimmungen finden sich in der Verfassung in Kapitel 2, s 23. Demnach hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ge-rechte Arbeitsbedingungen, das Recht Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizu-treten, das Streikrecht und jeder Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitgeberverbände zu gründen und diesen beizutreten.
Das südafrikanische Arbeitsrecht wurde in den vergangenen Jahren grundlegend erneuert, um hauptsächlich die rechtliche Absicherung von Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern zu gewährleisten. Es basiert auf folgenden 4 Gesetzen:
- Basic Conditions of Employment Act (BCEA)
- Labour Relations Act (LRA)
- Employment Equity Act (EEA)
- Skills Development Act (SDA)
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