Erbrecht
Viele Einwanderer werden mit verschiedenen Problemen im südafrikanischen Erbrecht konfrontiert:
- Ein in Europa bereits aufgesetztes Testament besitzt möglicherweise keine Gültigkeit in Südafrika.
- Am Kap erworbene Vermögenswerte werden von keiner Nachlassregelung erfasst.
- Die Gestaltungsspielräume sind weiter gefasst als die gewohnten Rechtssysteme und können beispielsweise, im Rahmen der Enterbung von nahen Verwandten, ausgeschöpft werden.
Das Anliegen ein sog. Patienten Testament oder auch Living Will in Südafrika zu errichten, wird von immer mehr Mandanten geäußert. Hierbei wird folgendes geregelt:
- Das Verhalten von Ärzten und Krankenhäusern bei Bewusstlosigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit wird schriftlich festgelegt.
- Es bestimmt bzw. verhindert die Ausführung lebenserhaltender Maßnahmen.
- Einrichtung einer seperaten Bestattungsvollmacht, um im Todesfall organisatorische Schwierigkeiten zu überwinden.
Falls Sie jemanden suchen,
- der Sie über Ihre Möglichkeiten im südafrikanischen Recht aufklärt,
- der Sie bei der Gestaltung und Entwerfung des abschließenden Testaments berät,
- der die Position als Testamentsvollstrecker in Ihrem Fall einnehmen kann,
dann sind Sie bei IBN Consulting genau richtig. Sie können auf unsere Expertise vertrauen, wenn Sie in diesen hochsensiblen Angelegenheiten Unterstützung suchen.
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