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Kurznachrichten
23.04.2012

Grünes Licht für eine BRICS Entwicklungsbank

In einem ersten Schritt eine Entwicklungsbank als Gegengewicht zu den US/EU-geführten Weltbank und IWF zu schaffen, haben sich die Finanzminister der BRICS Mitgliedstaaten vergangenes Wochenende am Rande des jährlichen Früharstreffens der Weltbank und des IWF getroffen und desen wichtigen Schritt diskutiert.

In ihren Beratungen haben Südafrika und andere Mitglieder der BRICS Gruppe am Sonntag beschlossen, ein Beratungskommittee zu gründen, das Vorschläge zur Strkturierung einer ...[MEHR]

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IBN - Immigration: Business Permit

Business Permit

Die so genannte Business Permit wird denjenigen Ausländern erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen, in ein bestehendes Unternehmen investieren oder dieses übernehmen wollen. Die Hauptkriterien hierfür sind die folgenden:

  1. Getätigte oder geplante Investition von aus dem Ausland stammenden finanziellen Mitteln von
    1. R 2,5 Millionen in den Buchwert der Firma,
    2. einer Kapitaleinlage von mindestens R 2,5 Millionen oder
    3. R 2 Millionen in den Buchwert der Firma und eine Kapitaleinlage von mindestens R 500 000
  2. Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für Südafrikaner oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung
  3. Vorlage eines Businessplans, der die kurz- und mittelfristige Durchführbarkeit der Unternehmung darstellt.

Die Mindestinvestition von R 2,5 Millionen kann entweder auf Empfehlung des Wirtschaftsministeriums oder wenn der Unternehmenszweck in eine Kategorie fällt, die im nationalen Interesse steht, herabgesetzt oder erlassen werden. Die Gesamtsumme, welche investiert werden soll oder bereits investiert wurden, ist von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer in Form eines offiziellen Berichtes zu bestätigen.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Business Permit bietet eine Grundlage für die Beantragung des Daueraufenthalts (permanent residence) in Südafrika. Die inhaltlichen Anforderungen für die Beantragung des Daueraufenthalts stimmen mit denen der befristeten Aufenthaltshaltsgenehmigung überein. Allerdings unterscheiden sich das Antragsverfahren und die Bearbeitungszeit drastisch von dem Verfahren für die befristete Aufenthaltsgenehmigung.