Staatsbürgerschaft
Es gibt drei Wege zur Erlangung der Südafrikanischen Staatsbürgerschaft:
- Durch Geburt
- Durch Abstammung
- Durch Einbürgerung
Staatsbürgerschaft, die durch Geburt erlangt wird, ist ein Anrecht. Qualifiziert hierfür sind Personen, die in Südafrika geboren worden sind und mindestens ein Elternteil Südafrikaner bzw. Inhaber der Daueraufenthaltsgenehmigung im Zeitpunkt der Geburt ist.
Staatsbürgerschaft, die durch Abstammung erlangt wird, ist ein Anrecht. Qualifiziert hierfür sind Personen, die außerhalb Südafrikas geboren worden sind und Kind eines Südafrikaners bzw. von Südafrikanern ist.
Qualifiziert für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung sind Personen, die seit fünf Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung innehalten oder Ehepartner eines Südafrikaners sind und seit zwei Jahren Inhaber der Daueraufenthaltsgenehmigung sind. Kinder unter 21 Jahre, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben, qualifizieren sich umgehend für die Staatsbürgerschaft. Eine nachträgliche Einbürgerung deutscher Staatsbürger ist hochkompliziert und ohne Vorlage einer Beibehaltungsurkunde birgt das Risiko des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft.
Zu beachten ist, dass vor in Kraft treten dieses Gesetzes andere Vorschriften einschlägig waren und es muss daher jeder Fall im Einzelnen betrachtet werden. Eine individuelle Beratung ist daher unumgänglich.
In einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische Staatsangehörigkeit, verloren worden sein, besteht in einigen Fällen ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich etwa im Falle derjenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt die Staatsangehörigkeiten sowohl von Namibia (oder Südwestafrika) als auch von Südafrika innehatten und denen die südafrikanische aufgrund politischer Veränderungen abgesprochen worden ist.





