Corporate Permit
Südafrikanische Unternehmen mit einem nachgewiesenen Bedarf an ausländischen Angestellten können eine sog. Corporate Permit erhalten.
Diese Genehmigung wird nicht an den einzelnen Angestellten sondern an den Arbeitgeber ausgestellt und erlaubt diesem, eine bestimmte Anzahl an ausländischen Mitarbeitern in speziellen Positionen, auf permanenter Basis, zu beschäftigen. Das beantragende Unternehmen muss den Bedarf an ausländischen Mitarbeitern nachweisen. Nach Austellung der Corporate Permit, kann das Unternehmen Ausländer anstellen, die dann nach Vorlage ihrer persönlichen Unterlagen die Corporate Worker Permit erhalten und mithilfe dieser, dank eines dann stark vereinfachten Prozedere, beschäftigt werden können. So wird den Unternehmen eine flexiblere und zuverlässigere Mitarbeiterplanung ermöglicht. Die Corporate Permit wird für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und kann bei weiterem Bedarf an ausländischen Arbeitern verlängert werden.
Seit dem 15. Oktober 2011 müssen alle_ Corporate Permit_ Bewerbungen eine physische Adresse beinhalten und zusätzlich zum Namen des Unternehmens und Arbeitsplatzes, ist es zwingend erforderlich, dass das Department of Labour eine Inspektion auf dem angegebenen Firmengelände durchgeführt hat. Diese Prüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich das bewerbende Unternehmen an alle Arbeitsvorschriften hält.
Der zukünftige Rahmen für qualifizierte Bewerber ist allerdings unsicher, da das neue Immigrationsgesetz genehmigt wurde und höchstwahrscheinlich im Frühjahr 2012 in Kraft tritt.
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