Permanent Residence
Ein Ehe- oder Lebenspartner eines Südafrikaners oder Inhaber eine Daueraufenthaltsgenehmigung (permanent residence permit) qualifiziert sich für die Beantragung des Daueraufenthalts erst, sofern nachgewiesen kann, dass die Partnerschaft bereits seit 5 Jahren besteht.
Familienangehörige 2. Grades sowie Ehe- und Lebenspartner von Südafrikanern oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung qualifizieren sich für den befristeten Aufenthalt in Südafrika. Diese Aufenthaltsgenehmigung erlaubt den reinen Aufenthalt in Südafrika und es darf keine Tätigkeit wie Arbeiten, studieren oder ähnliches aufgenommen werden.
Familienangehörige 1. Grades (Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Adoptiveltern und Stiefeltern) von Südafrikanern oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung können im Wege der Immigration den Daueraufenthalt in Südafrika beantragen.
Für alle übrigen Antragsteller gilt, dass wenn die Voraussetzungen für eine der folgenden Genehmigungen vorliegen, zeitgleich mit der temporären Genehmigung auch die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden kann:
- Business Permit
- Retirement Permit
- Work Permit (unbegrenzte Dauer)
- Exceptional Skills
Der Bearbeitungszeitraum für die Daueraufenthaltsgenehmigung kann bis zu zwei Jahre betragen.
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