Aufenthaltserlaubnis für Rentner
Die südafrikanische Aufenthaltsgenehmigung für Rentner kann jedem Ausländer erteilt werden, der ausreichend finanzielle Mittel nachweisen kann. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass es kein Altersminimum für die Beantragung gibt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 4 Jahre ausgestellt und ist verlängerbar. Dem Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung kann erlaubt werden unter bestimmten Voraussetzungen zu arbeiten. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen. Voraussetzung für die Qualifizierung für die Genehmigung ist:
- Ein aus dem Ausland stammendes lebenslanges, unwiderrufliches und monatliches Einkommen in Höhe von R 20 000 in Form von Renten, Pensionen oder weiteren lebenslangen unwiderruflichen Ansprüchen; oder
- ein Vermögen aus dem sich ein monatliches Einkommen in Höhe von R 20 000 ergibt.
Die finanziellen Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung für Rentner gelten pro Antragsteller, so dass sich ein Ehepartner unabhängig vom anderen qualifizieren muss. Der neue Einwanderungsgesetzesentwurf, der im Laufe des Jahres 2007 in Kraft getreten ist, sieht hierfür Änderungen vor. Seit dieser Gesetzesfassung ist es erlaubt, dass Partner und finanziell abhängige Kinder den Inhaber der Rentner-Aufenthaltsgenehmigung begleiten dürfen, ohne sich selbst finanziell qualifizieren zu müssen.




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