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Kurznachrichten
23.04.2012

Grünes Licht für eine BRICS Entwicklungsbank

In einem ersten Schritt eine Entwicklungsbank als Gegengewicht zu den US/EU-geführten Weltbank und IWF zu schaffen, haben sich die Finanzminister der BRICS Mitgliedstaaten vergangenes Wochenende am Rande des jährlichen Früharstreffens der Weltbank und des IWF getroffen und desen wichtigen Schritt diskutiert.

In ihren Beratungen haben Südafrika und andere Mitglieder der BRICS Gruppe am Sonntag beschlossen, ein Beratungskommittee zu gründen, das Vorschläge zur Strkturierung einer ...[MEHR]

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IBN - Immigration: Retirement Permit

Retirement Permit

Die südafrikanische Aufenthaltsgenehmigung für Rentner kann jedem Ausländer erteilt werden, der ausreichend finanzielle Mittel nachweisen kann. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass es kein Altersminimum für die Beantragung gibt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 4 Jahre ausgestellt und ist verlängerbar. Dem Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung kann erlaubt werden unter bestimmten Voraussetzungen zu arbeiten. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen. Voraussetzung für die Qualifizierung für die Genehmigung ist:

  • Ein aus dem Ausland stammendes lebenslanges, unwiderrufliches und monatliches Einkommen in Höhe von R 20 000 in Form von Renten, Pensionen oder weiteren lebenslangen unwiderruflichen Ansprüchen; oder
  • ein Vermögen aus dem sich ein monatliches Einkommen in Höhe von R 20 000 ergibt.

Die finanziellen Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung für Rentner gelten pro Antragsteller, so dass sich ein Ehepartner unabhängig vom anderen qualifizieren muss. Der neue Einwanderungsgesetzesentwurf, der im Laufe des Jahres 2007 in Kraft getreten ist, sieht hierfür Änderungen vor. Seit dieser Gesetzesfassung ist es erlaubt, dass Partner und finanziell abhängige Kinder den Inhaber der Rentner-Aufenthaltsgenehmigung begleiten dürfen, ohne sich selbst finanziell qualifizieren zu müssen.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Rentner-Aufenthaltsgenehmigung bietet eine Grundlage für die Beantragung des Daueraufenthalts _(permanent residence)_in Südafrika. Die inhaltlichen Anforderungen für die Beantragung des Daueraufenthalts stimmen mit denen der befristeten Aufenthaltsgenehmigung überein. Allerdings unterscheiden sich das Antragsverfahren und die Bearbeitungszeit drastisch von dem Verfahren für die befristete Aufenthaltsgenehmigung. Hier können Familienmitglieder ersten Grades über einen kleinen Umweg mit in den Antrag einbezogen werden.

Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung erwerben, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird.