Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitsgenehmigung kann in Südafrika in verschiedenen Unterkategorien erteilt werden, wobei sich der Antragsteller häufig aus mehreren Möglichkeiten die für ihn günstigste auswählen kann.
Kurznachrichten
Eine Arbeitsgenehmigung kann in Südafrika in verschiedenen Unterkategorien erteilt werden, wobei sich der Antragsteller häufig aus mehreren Möglichkeiten die für ihn günstigste auswählen kann.
Diese Art der Erlaubnis wurde insbesondere für die Entsendung von Mitarbeitern nach Südafrika eingeführt. Sie soll es internationalen Unternehmen ermöglichen wichtige Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum zu der südafrikanischen Tochtergesellschaft oder Partnergesellschaft zu entsenden. Diese Art von Arbeitserlaubnis wird momentan für 2 Jahre ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Der relativ kurze Zeitraum entspricht nicht internationaler Praxis. Die Regierung hat sich daher entschlossen die Dauer auf 4 Jahre zu erhöhen und hat dies in einen entsprechenden Gesetzesentwurf einfließen lassen. Der Vorbereitungsprozess und die beizubringenden Unterlagen sind im Vergleich zu den anderen Arten der Arbeitserlaubnisse relativ einfach zu handhaben.
Diese wird in begrenzter Zahl an Personen vergeben, die zu gesetzlich festgelegten Berufsgruppen gehören, die in Südafrika nicht ausreichend vertreten sind. Die Antragstellung bietet sich für diejenigen, die in eine der gesetzlich festgelegten Berufsgruppen fallen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. Die Quota Work Permit ist eine Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Arbeitsgenehmigung im vergleich zur General Work Permit zu erlangen. Der Arbeitgeber muss nicht nachweisen, dass die Stelle nicht von Südafrikanern besetzt werden kann.
Bei Antragstellung muss der Bewerber neben persönlichen Dokumenten insbesondere den Nachweis erbringen, in eine der festgelegten Berufsgruppen zu fallen, die in Südafrika nicht ausreichend vertreten sind. Nach Ausstellung der quota work permit hat der Antragssteller 90 Tage Zeit einen Arbeitsplatz zu finden, der in die vorher festgelegte Kategorie fällt.
Das “general work permit” ist der Auffangtatbestand und ein Bewerber, der sich für keine andere Art von Arbeitserlaubnis qualifiziert, kann sich dennoch für diese Kategorie qualifizieren. Als wichtige Voraussetzung ist insbesondere die vergebliche Bemühung des Arbeitgebers um die Rekrutierung eines lokalen Kandidaten zu nennen.
Diese Arbeitserlaubnis wird für ausländische Bewerber mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen erteilt. Für die Beurteilung und den Nachweis der außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen sind Empfehlungsschreiben von südafrikanischen oder ausländischen staatlichen Stellen oder Organisationen wie Universitäten oder Verbänden notwendig. Ferner sind Veröffentlichungen oder Ähnliches dem Antrag beizufügen um die außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen zu belegen und weitere Empfehlungsschreiben von ehemaligen Arbeitgebern. Es ist zu betonen, dass dieser Weg recht selten möglich ist, da besonders hohe Anforderungen an die Qualifikationen gestellt werden und der Begriff “außergewöhnlich” gesetzlich nicht definiert ist. Im Gegensatz zu den anderen Arbeitserlaubnissen ist hier der Antragssteller nicht an einen Arbeitgeber gebunden, sondern kann sowohl als Arbeitnehmer als auch als freier Mitarbeiter oder als Selbständiger arbeiten.