Gesellschaften
In Südafrika gibt es für einen Kaufmann unterschiedliche Möglichkeiten sein Geschäft aufzubauen. Neben dem Einzelkaufmann (sole proprietor) oder der Partnerschaft (partnership) kommen hier hauptsächlich die juristischen Personen der Private Company (Proprietary Limited (Pty) Ltd) oder der Close Corporation (kurz: CC) in Betracht. Beide Gesellschaftsformen werden in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Die Pty Ltd unterliegt dem Companies Act von 1973 und die CC unterliegt dem Close Corporations Act von 1984. Es gibt für Ausländer dabei keine Restriktionen Gesellschafter dieser Gesellschaften zu werden.
Vergleich in der tabellarischen Übersicht
| Private Company (Pty) Ltd |
Close Corporation |
| Juristische Person |
Juristische Person |
| Maximum von 50 Shareholders |
Maximum von 10 Members |
| Gesellschaften können Shareholders sein |
Nur natürliche Personen können Members sein |
| Besteht aus Direktoren und Shareholders |
Besteht aus Members |
| Registrierte Satzung |
Registrierte Satzung nicht erforderlich |
| Jährliche Rückmeldung an das Handels-register |
Jährliche Rückmeldung nicht erforderlich |
| Wirtschaftsprüfer |
Buchhalter |
| Jahreshauptversammlung der Shareholders |
Jahreshauptversammlung nicht erforderlich |
| Direktoren sind für das tägliche Geschäft zuständig |
Die Members sind für das tägliche Geschäft zuständig |
| Beschränkte Haftung |
Beschränkte Haftung |
| Bilanz vom Wirtschaftsprüfer |
Bilanz nicht erforderlich |
| Darf keine finanzielle Unterstützung zum Kauf der eigenen Anteile leisten |
Darf finanzielle Hilfe für den Kauf der Membership Interest der CC leisten |
IBN Consulting berät in Fragen der Gründung einer Gesellschaft, hinsichtlich der geeigneten Gesellschaftsform, des Erstellens der Handelsregisterdokumente, überwacht weiterhin das Eintragungs- und Umschreibungsverfahren, Übertragung von Anteilen, führt Namensreservierung und -änderung durch und entwirft oder prüft die Gesellschafterverträge und Satzungen.