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10.09.2010

Aufatmen nach Zinssenkung

Am Donnerstag, den 9. September 2010 ging ein Aufatmen durch die Reihen derer, die Finanzierungen jedweder Art - nicht nur Hypotheken - zu bedienen haben. Die Zentralbank hat angesichts der noch nicht richtig anspringenden Konjunktur und vor dem Hintergrund des starken Randes in Verbindung mit einer derzeit sehr niedrigen Inflationsrate nachgegeben und die Leitzinsen nach unten korrigiert.

Der Sprung um 50 Basispunkte beim Rediskontsatz von 6,5% auf 6% bedeutet in Südafrika nunmehr ...[MEHR]

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Die Werte werden wochentags einmal pro Tag aktualisiert und stammen von der EZB.
    10.09.2010: Wirtschaftswachstum: 3,2 % +++ Inflationsrate: 3,7 % +++ Leitzinssatz: 9,5 % +++ Randtendenz: weiter stark +++ Zinstendenz: leicht fallend +++ Arbeitslosenquote: 24,3 %   ||
IBN - Industrial: Immigration
Legal Consulting RSA Work Permits SA Business in RSA Immigration SA

Immigration

Die so genannte Business Permit wird denjenigen Ausländern erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen, in ein bestehendes Unternehmen investieren oder dieses übernehmen wollen. Die Hauptkriterien hierfür sind die folgenden:

  1. Getätigte oder geplante Investition von aus dem Ausland stammenden finanziellen Mitteln von
    1. R 2,5 Millionen in den Buchwert der Firma,
    2. einer Kapitaleinlage von mindestens R 2,5 Millionen oder
    3. R 2 Millionen in den Buchwert der Firma und eine Kapitaleinlage von mindestens R 500 000
  2. Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für Südafrikaner oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung
  3. Vorlage eines Businessplans, der die kurz- und mittelfristige Durchführbarkeit der Unternehmung darstellt.

Die Mindestinvestition von R 2,5 Millionen kann entweder auf Empfehlung des Wirtschaftsministeriums oder wenn der Unternehmenszweck in eine Kategorie fällt, die im nationalen Interesse steht, herabgesetzt oder erlassen werden.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Business Permit bietet eine Grundlage für die Beantragung des Daueraufenthalts (permanent residence) in Südafrika. Die inhaltlichen Anforderungen für die Beantragung des Daueraufenthalts stimmen mit denen der befristeten Aufenthaltshaltsgenehmigung überein. Allerdings unterscheiden sich das Antragsverfahren und die Bearbeitungszeit drastisch von dem Verfahren für die befristete Aufenthaltsgenehmigung.